veröffentlicht beim TÜV NORD.
Flüssiggaslagerbehälteranlagen (Gastanks) sind gemäß §15 der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Diese wiederkehrende Prüfung gliedert sich in eine Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung. In der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln sind besondere Rahmenbedingungen für Flüssiggaslagerbehälteranlagen beschrieben worden. Diese Rahmenbedingungen schließen auch mögliche Erleichterungen für die Durchführung und den Umfang der wiederkehrenden Prüfung ein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1. oberirdische Flüssiggaslagerbehälteranlagen:
Bei oberirdischen Flüssiggaslagerbehältern kann bei der wiederkehrenden
Prüfung auf die Besichtigung der inneren Wandung verzichtet werden. Dazu sind
die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es ist schriftlich nachzuweisen, dass ausschließlich Propan, Butan oder deren Gemische mit einem genormten Reinheitsgrad gelagert wurde.
- Die Behälter dürfen keine Einbauten, z.B. Heizungen oder Versteifungsringe, haben.
- Die Behälter dürfen nicht mehr als drei Tonnen Fassungsvermögen haben.
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung ist auch der ordnungsgemäße Zustand
der sicherheitstechnischen Ausrüstung (z.B. Sicherheitsventil) zu beurteilen
(je nach Auftragsumfang).
So wird das Sicherheitsventil in der Regel mit speziellen Prüfeinrichtung einer
Funktionsprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt am Betriebsort des Behälters.
2. Erdgedeckte oder halberdgedeckte Flüssiggaslagerbehälteranlagen
In der Regel ist bei erdgedeckten oder halberdgedeckten
Flüssiggaslagerbehältern eine Innenbesichtigung erforderlich (unter bestimmten
Umständen auch die Durchführung einer Wasserdruckprüfung). In den letzten
Jahren sind jedoch Prüfverfahren entwickelt worden, die es in vielen Fällen
erlauben diese Anlagen zu prüfen, ohne dass die Behälter dazu geöffnet werden
müssen. Bei diesen Prüfverfahren handelt es sich um die Einspeiseprüfung
und um die Schallemissionsprüfung.
Bei der Schallemissionsprüfung handelt es sich um ein
alternatives Prüfverfahren um Änderungen im Material festzustellen. Dies
geschieht durch die Aufbringung von Last (Druckerhöhung), wodurch eine Emission
akustischer Wellen im Material entsteht.
Bei der Einspeiseprüfung handelt es sich ebenfalls um ein
alternatives Prüfverfahren. Hierbei wird die Behälterisolierung auf Wirksamkeit
geprüft. (Die Einspeiseprüfung erfordert auch die Durchführung einer
stichprobenartigen Schallemissionsprüfung im Rahmen einer Referenzprüfung. Die
Stichprobe Schallemissionsprüfung erfolgt neben der zu 100 % durchzuführenden
Einspeisemessung an 10 % dieser Behälter.)
Als weiteres alternatives Prüfverfahren kann auch die Prüfung der
fremdstromgespeisten KKS-Anlage durch einen Sachverständigen die
Besichtigung der inneren Wandung ersetzen.
(Die Prüfung der KKS-Anlage erfordert auch die Durchführung einer
stichprobenartigen Schallemissionsprüfung im Rahmen einer Referenzprüfung. Die
Stichprobe Schallemissionsprüfung erfolgt neben der zu 100 % durchzuführenden
Prüfung der KKS-Anlage durch den Sachverständigen an 10 % dieser Behälter.)
Eines der o.g. alternativen Prüfverfahren kann gewählt werden, wenn die
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es ist schriftlich nachzuweisen, dass ausschließlich Propan, Butan oder deren Gemische mit einem genormten Reinheitsgrad gelagert wurde.
- Die Behälter dürfen keine Einbauten wie z.B. Heizungen oder Versteifungsringe haben.
- Die Behälter dürfen nicht mehr als drei Tonnen Fassungsvermögen haben.
Die Auswahl, welches alternative Prüfverfahren geeignet ist, hängt von den bereits bei der Einlagerung des Behälters getroffenen Korrosionsschutzmaßnahmen ab:
2.1 Behälter mit hochwertigen Korrosionsschutz:
Epoxydharzbeschichtung
Bei diesen Behältern sind – neben der Besichtigung der inneren Wandung – die
folgenden alternativen Prüfverfahren möglich:
- Einspeiseprüfung
- Schallemissionsprüfung
2.2 Behälter mit hochwertigem Korrosionsschutz: Bitumenbeschichtung
plus galvanischer KKS Anlage
Bei diesen Behältern ist – neben der Besichtigung der inneren Wandung – das
folgenden Prüfverfahren möglich:
- Schallemissionsprüfung
2.3 Behälter mit hochwertigem Korrosionsschutz: Bitumenbeschichtung
plus Fremdstrom - KKS Anlage
Bei diesen Behältern sind – neben der Besichtigung der inneren Wandung –
die folgenden Prüfverfahren möglich:
- Prüfung der KKS-Anlage mit Fremdstrom durch einen Sachverständigen
- Schallemissionsprüfung
2.4 Behälter mit hochwertigem Korrosionsschutz: Doppelwandig mit
Leckanzeiger
Bei diesen Behältern ist – neben der Besichtigung der inneren Wandung – das
folgenden Prüfverfahren möglich:
- Prüfung des Leckschutzes
2.5 Behälter ohne besonderen Korrosionsschutz (Bitumenisolierung)
Bei diesen Behältern ist – neben der Besichtigung der inneren Wandung – das
folgenden Prüfverfahren möglich:
- Schallemissionsprüfung
3. Hinweise zu den Prüfabläufen
Wie beschrieben erfolgen die Prüfungen heute in der Regel am im Betrieb
befindlichen Behälter. Betriebsunterbrechungen werden damit auf ein Minimum
reduziert. Gleichzeitig besteht damit jedoch in sehr seltenen Fällen die
Möglichkeit, dass es im Rahmen der durchzuführenden Prüfungen zu Ereignissen
kommt, die eine kurzfristige Instandsetzung der Anlage erfordern.
Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass uns im Rahmen einer
Beauftragung garantiert wird, dass innerhalb eines definierten Zeitraums der
Auftraggeber in der Lage ist, den sicheren Zustand der Anlage wieder
herzustellen.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir lediglich dann Aufträge von
Endverbrauchern annehmen können, wenn eine entsprechende Garantieerklärung
eines Versorgungsunternehmens vorgelegt wird. Diese Garantieerklärung muss sich
dabei auf die wiederkehrende Prüfung beziehen, eine
Versorgungsnotdiensterklärung ist dafür nicht ausreichend.
Die oben beschriebenen Prüfverfahren dienen ihrer Sicherheit. Die jeweiligen Prüfungen gliedern sich in mehrere Prüfschritte, die es unter Umständen erforderlich machen, dass mehrfach die Anlage aufgesucht werden muss. Die jeweiligen Teilschritte werden unabhängig von einander disponiert.
Bei erdgedeckten (unterirdischen) Behälteranlagen erfolgt dazu in der Regel.
eine entsprechende Terminvereinbarung, obwohl es auch bei diesen Anlagen (bei
Anwendung der alternativen Prüfverfahren), wenn überhaupt, nur zu einer sehr
kurzen Versorgungsunterbrechung kommt.
Im Rahmen einer möglichen Mängelbeseitigung besteht weiterhin die Möglichkeit,
dass in geringem Umfang der Boden im Bereich des Behälters aufgenommen werden
muss. Unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter unserer Partner sind angewiesen,
den ursprünglichen Zustand weitestgehend wieder herzustellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: fluessiggas@tuev-nord.de
Quelle:Tüv-Nord
Link: http://www.tuev-nord.de/SID-EB0E2485-9B34C097/de/energie/Fluessiggas_6545.htm